Der klassische Weg, ein gemeinnütziges Werk zu unterstützen, ist die Spende.
Wir bitten Sie, Ihre Zuwendung möglichst per Überweisung vorzunehmen.
Warum Überweisung?
- Sie bestimmen den Verwendungszweck
- persönliche Zuordnung und Dank möglich
- transparente Information über die Verwendung
- klare und nachvollziehbare Buchführung
Jeder Geldeingang wird eindeutig zugeordnet.
Für Spenden ab 300 € erhalten Sie automatisch im 1. Quartal des Folgejahres eine Zuwendungsbescheinigung.
Hinweise zur Überweisung
- Nutzen Sie möglichst die projektbezogene Bankverbindung
- Alternativ geben Sie bitte das Projektkürzel an
- Für eine Spendenbescheinigung benötigen wir Ihre Anschrift
Die genauen Angaben finden Sie auf unserer Spendenseite >>
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Hinweis zur Steuer (keine rechtsverbindliche Auskunft)
Spenden können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis zu einem Betrag von 20 % der steuerpflichtigen Einkünfte als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Auf die Spende fällt somit keine Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer (bei Unternehmen) an.
Die Zuwendungsbescheinigung wird im 1. Quartal des auf die Spende folgenden Jahres ausgestellt und Ihnen per Post zugesandt.
Bitte bewahren Sie die Zuwendungsbescheinigung nach Erhalt des Steuerbescheides mindestens ein Jahr auf.
Sollte die Bescheinigung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr vorliegen oder verloren gegangen sein, stellen wir Ihnen gerne eine Kopie aus.
WICHTIG
Wir danken Ihnen von Herzen für Ihr Interesse an unserer Arbeit.
Besuchen Sie bitte auch unsere Seite zu den Projekten.
Wenn Sie mehr über den Glauben erfahren möchten, der uns trägt und motiviert, finden Sie hier weiterführende Informationen.

